AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Franz Bernhart Ges.m.b.H.
Allgemeines
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit Annahme unserer Produkte gelten diese Bedingungen durch den Besteller als vorbehaltlos angenommen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Als Auftragsbestätigung gelten auch unser Lieferschein und unsere Rechnung.
Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben werden. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auslieferung zustande.
Versand und Gefahrenübergang
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben werden. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auslieferung zustande.
Liefertermine, Rücktritt
Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferanten beanspruchten Toleranzen hinsichtlich der Dicke, sonstiger Maße sowie der Fehler usw. werden auch vom Verkäufer in Anspruch genommen.
Verzögert sich die Lieferung durch einen auf unserer Seite eingetretenen Umstand, so wird die vereinbarte Lieferfrist entsprechend verlängert und hat der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei grobem Verschulden unsererseits kann sich der Besteller schriftlich innerhalb von 8 Tagen vom Vertrag hinsichtlich der bis dahin noch nicht gelieferten Ware lösen. Im beiderseitigen Einvernehmen kann ein teilweiser Rücktritt vereinbart werden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Weiters ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, wenn die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gegeben ist.
Preise
Die Preisstellung ergibt sich aus den Anboten oder aus den jeweiligen zum Tage gültigen Preislisten, Preisangaben erfolgen unverbindlich aufgrund der Tagespreise. Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ohne Verpackung, ohne Versicherung und Versandkosten.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware im unbeschränkten Eigentum des Verkäufers, auch wenn sie be- und verarbeitet und mit anderen verbunden wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung bis zur bis dahin bestehenden Forderung für die Vorbehaltsware. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für Wechselklagen, gilt Wiener Neustadt.
Zahlung
Alle Rechnungen sind spesenfrei um gehend nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Schecks und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung, Einlösungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zielüberschreitungen werden an Verzugszinsen die tatsächlich erwachsenen eigenen Bankkreditkosten, mindestens aber 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank am Verfallstag berechnet. Kassaskonto wird nur auf den Nettowarenbetrag der Rechnung gewährt. Für Wechselzahlung, Fracht, Verpackung etc. wird kein Skonto gewährt.
Mängelrügen
Berechtigte Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Die Ware ist weder zu verwenden, zu verarbeiten, aufzuteilen und zu verbinden, so dass unsere anderweitige Verfügungsmöglichkeit darüber auch nicht teilweise beschränkt ist. Die Übernahme von Kosten, die durch Verarbeitung bzw. Verglasung beanstandeter Ware, aber auch durch Ersatzverglasung und-Verarbeitung entstehen, geht nicht zu Lasten des Verkäufers. Bei fehlerhafter Lieferung besteht ein Anspruch auf Ersatz oder Wandlung, weitere Ansprüche (Minderung und Schadenersatz) sind ausgeschlossen. Die Rüge befreit jedoch nicht von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge.
Stand: 2015